Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen im Printmedium "Der Watschenbaum"

1. Die KFR Werbeagentur Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden "KFR") übernimmt die Veröffentlichung von Anzeigen des Auftraggebers im Printmedium "Der Watschenbaum" gegen Bezahlung des in dem im Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Anzeigentarif festgelegten Entgelts und ausschließlich auf Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeige ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er wird daher KFR und den Herausgeber des Mediums von allen Nachteilen freihalten, die dem Verlag durch die Veröffentlichung der Anzeige entstehen könnten. Er ist insbesondere verpflichtet, KFR bzw. dem Herausgeber sämtliche ihn treffende Verfahrenskosten der Streitteile, vor allem die Kosten eines gerichtlichen Entgegnungsverfahrens und die daraus eventuell resultierenden Strafen zu ersetzen, die Kosten allfälliger Entgegnungen (Gegendarstellungen) nach der aktuellen Anzeigenpreisliste zu bezahlen und den Verlag hinsichtlich aller rechtlicher Schritte, die KFR oder den Herausgeber im Sinne des Wettbewerbs-, Urheber-, Persönlichkeits-, Verwaltungs-, Medien- sowie Strafrechts aufgrund der Anzeige treffen könnten, schad- und klaglos zu halten.

3. Konkurrenzausschluss ist nicht vorgesehen und wird nur dann zugesagt, wenn er spätestens zeitgleich mit der Bestellung schriftlich vereinbart wurde.

4. Es werden ausschließlich Druckvorlagen gemäß dem gültigen Anzeigentarif angenommen. Sämtliche Druckvorlagen sind vom Auftraggeber beizustellen. Die Kosten für die Anpassung anderer Druckvorlagen gehen zu Lasten des Auftaggebers. Nach Druckunterlagenschluss gehen Kosten für Änderungen vereinbarter Ausführungen der Anzeigen zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für die Herstellung gewünschter Druckvorlagen, inklusive gegebenenfalls anzufertigender Zeichnungen, Fotos, Schriftsatz und sonstiger Gestaltung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des von ihm retournierten Probeabzuges. Die Frist für die Rücksendung des Probeabzuges beträgt minimal 24 Stunden. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck entsprechend dem zuletzt übermittelten Probeabzug als erteilt. KFR bzw. der Herausgeber haftet nicht für Irrtümer, die bei elektronischer Übermittlung, wie Fax oder E-Mail entstehen, wenn diese in den auf diesen Wegen übermittelten Dokumenten unklar sind; maßgebend hierfür sind die Ausdrucke der Übermittlungen bei KFR oder dem Herausgeber.

6. Sämtliche Folgen nicht rechtzeitiger Lieferungen von Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Die Aufbewahrungspflicht von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. Bei Anzeigen mit gleichem Sujet endet die Aufbewahrungspflicht drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

8. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verarbeitung, Veränderung bzw. Reproduktion, behält sich sowohl KFR als auch der Herausgeber vor, ebenso wie das Recht, Anzeigen auch in anderen Medien zu veröffentlichen.

9. KFR bzw. der Herausgeber behalten sich das Recht vor, Anzeigen politischer Parteien bzw. deren Unterorganisationen, Anzeigen mit politischem Inhalt, Anzeigen von Kirchen und religiösen Vereinigungen, sowie Anzeigen mit religiösem Inhalt abzulehnen.

10. KFR bzw. der Herausgeber behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

11. Sämtliche Einschränkungen für Anzeigen gelten auch für Beilagen.

12. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Mahnspesen in Rechnung gestellt. Beanstandungen von Rechnungen werden nur 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung anerkannt.

13. Mittlervergütungen werden nur an gewerberechtlich befugte Werbungsmittler geleistet. Erforderlich ist hierfür, dass der Auftrag direkt vom Werbungsmittler erteilt und die Befugnis nachgewiesen wird. Mengenrabatte bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

14. Bei Zahlungsverzug ist KFR berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages ungeachtet eines ursprünglich vereinbarten Zahlungsziels weitere Anzeigenschaltungen zu verweigern bzw. diese nur nach Vorauszahlung durchzuführen.

15. Schadenersatz kann ausschließlich bei grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Verhalten seitens KFR verlangt werden. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch auf eine kostenlose Ersatzanzeige in einer der folgenden Ausgaben beschränkt ist.

16. KFR behält sich die Auswahl des Druckverfahrens vor. Durch das Druckverfahren verursachte Qualitätsabweichungen begründen keinen Anspruch seitens des Auftraggebers.

17. Bei Nichterscheinen oder Änderung des Erscheinungstermins bestehen keinerlei Ansprüche des Auftraggebers. Im Falle des Nichterscheinens werden etwaige Vorauszahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht.

18. Reklamationen bezüglich der Anzeige werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplares anerkannt.

19. KFR bzw. der Herausgeber haften bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder telefonisch veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften, unvollständigen oder durch die Übertragung beschädigten Druckunterlagen nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe.

20. Werden Mängel bei den Druckunterlagen erst beim Druckvorgang offenbar und waren diese bei der Übergabe nicht ersichtlich, so bestehen bei mangelhaftem Abdruck keine Ansprüche seitens des Auftraggebers.

21. Name und Anschrift des Auftraggebers müssen bei Auftragserteilung angegeben werden, anderenfalls kann der Auftrag nicht angenommen werden.

22. Sämtliche Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

23. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, behält der Rest seine Gültigkeit.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.